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Definition zu Angststörungen
Als Erkrankung gilt, wenn die Krankheit im zurückliegenden Jahr dokumentiert wurde (1-Jahres-Prävalenz). Es werden nur Personen ab einem Alter von 10 Jahren berücksichtigt. Es werden Versicherte mit Diagnosen aus dem stationären oder ambulanten Bereich erfasst. Dabei werden die ICD-10-Diagnosen für phobische Störungen (F40) und für andere Angststörungen (F41) berücksichtigt. Diagnosen aus dem ambulanten vertragsärztlichen Leistungsbereich erfordern das M2Q-Kriterium.
Bevölkerungsstruktur in Deutschland 2022