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Definition zu Bluthochdruck
Als Erkrankung gilt, wenn die Krankheit im zurückliegenden Jahr dokumentiert wurde (1-Jahres-Prävalenz). Es werden nur Personen ab einem Alter von 20 Jahren berücksichtigt. Zur Ermittlung von Personen mit Bluthochdruck (arterieller Hypertonie) werden Patientinnen und Patienten mit ICD-Diagnosen (ICD-Gruppe I10 bis I15 Hypertonie) aus dem ambulanten und stationären Bereich erfasst. Bei den stationären Diagnosen werden Haupt- und Nebendiagnosen aller abgeschlossenen voll- oder teilstationären Fälle berücksichtigt. Bei den ambulanten, vertragsärztlichen Diagnosen und den Diagnosen der ambulanten Krankenhausbehandlung werden alle Diagnosen mit dem Diagnosekennzeichen „G“ (gesichert) einbezogen. Personen mit Diagnosen aus dem Krankenhausbereich gelten bereits bei einmaliger Dokumentation einer Bluthochdruckdiagnose als erkrankt. Ambulante, vertragsärztliche Hypertoniediagnosen hingegen müssen in mindestens zwei von vier Quartalen des Auswertungsjahres dokumentiert worden sein. Falls eine Diagnosedokumentation hier nur in einem Quartal erfolgte, müssen im betrachteten Jahreszeitraum eine Arzneimittelverordnung erfolgt sein (berücksichtigte Wirkstoffgruppen und ATC-Codes: C02 Antihypertensiva, C03 Diuretika, C07 Beta-Adrenozeptorantagonisten, C08 Calciumkanalblocker, C09 Mittel mit Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System).
Bevölkerungsstruktur in Deutschland 2022