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Definition zu Epilepsie
Als Erkrankung gilt, wenn die Krankheit im zurückliegenden Jahr dokumentiert wurde (1-Jahres-Prävalenz). Personen mit Epilepsie werden anhand der Diagnosen aus dem stationären oder ambulanten Bereich ermittelt. Dabei werden die ICD-10-Codes G40 (Epilepsie) und G41 (Status epilepticus) berücksichtigt. Die Diagnosen aus dem ambulanten vertragsärztlichen Bereich erfordern das M2Q-Kriterium.
Bevölkerungsstruktur in Deutschland 2024