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Definition zu Herzinsuffizienz
Als Erkrankung gilt, wenn die Krankheit im zurückliegenden Jahr dokumentiert wurde (1-Jahres-Prävalenz). Es werden nur Personen ab einem Alter von 30 Jahren berücksichtigt. Erfasst werden Personen mit (mindestens) einer Diagnose einer Herzinsuffizienz aus der stationären und ambulanten Krankenhausversorgung. Zusätzlich werden Patientinnen und Patienten erfasst, die in den ambulanten, vertragsärztlichen Leistungsdaten eine Herzinsuffizienz-Diagnose in mindestens drei von vier Quartalen und gleichzeitig eine Medikation von mindestens 50 definierten Tagesdosen (DDD) aufweisen, weil Patientinnen und Patienten mit einer Herzinsuffizienz in aller Regel einschlägige Arzneimittel wie z. B. Betablocker, ACE-Hemmer oder Diuretika erhalten sollten. Da die Mortalität der Herzinsuffizienz hoch ist (Nationale Versorgungsleitlinie Herzinsuffizienz 2019), werden Todesfälle gesondert berücksichtigt: Ist die Person im betrachteten Jahreszeitraum verstorben, sind ein Quartal mit einer entsprechenden ambulanten Diagnose und zusätzlich verordnete Medikation als Bedingung ausreichend.
Bevölkerungsstruktur in Deutschland 2022