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Definition zu Morbus Parkinson
Als Erkrankung gilt, wenn die Krankheit im zurückliegenden Jahr dokumentiert wurde (1-Jahres-Prävalenz). Es werden nur Personen ab einem Alter von 40 Jahren berücksichtigt. Die Falldefinition greift Personen auf, die unter Morbus Parkinson leiden. Dazu werden entsprechende Parkinson-Diagnosen berücksichtigt. Diagnosen aus dem ambulanten Leistungsbereich erfordern das M2Q-Kriterium oder das Vorliegen entsprechender Arzneimittelverordnungen. Personen mit sekundärem Parkinson-Syndrom (beispielsweise durch Arzneimittel induziert) werden ausgeschlossen.
Bevölkerungsstruktur in Deutschland 2022